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Auszug aus der Rogate-Satzung

03 Okt

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der ökumenischen Gottesdienst- und Andachtsarbeit, der Initiierung und Durchführung von sozialen Maßnahmen und Veranstaltungen, der Bildungs- und Freizeitarbeit, der Förderung demokratischer Prozesse und politischer Auseinandersetzung, des Zusammenhalts und der Begegnung der Generationen, das Eintreten gegen Gewalt und Ausgrenzung, gegen Homophobie, Ausgrenzung und Rassismus, gegen Armut und Hunger, die Stärkung der interreligiösen, kirchlichen und christlichen Kompetenz und das sichtbare Eintreten für eine tolerante und menschenfreundliche Gesellschaft.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(3.1.) die Durchführung von regelmäßigen Gottesdiensten und Andachten in ökumenischer Tradition und Verbundenheit, auf Grundlage des Apostolischen und Nizänischen Glaubensbekenntnisses, des Augsburger Bekenntnisses und Martin Luthers Katechismus, in liturgisch ausgeprägten Gottesdienstformen in hochkirchlich und lutherischer Prägung und in Ergänzung bestehender Varianten, insbesondere in der Durchführung von Liedandachten, der Weiterentwicklung von Sonderformen wie der Politiker-, Journalisten- und Ärztekanzel, durch Feiern von liturgischen Abenden im Kirchenjahr und zu besonderen Anlässen, durch die besondere Teilhabe von thematisch Beteiligten und Hervorhebung der Rolle der Laien in Gottesdienst und Kirche.

(3.2) die Durchführung von Bildungs-, Freizeit und Vortragsveranstaltungen, die der Akzeptanz, des Verständnisses und des Wissens anderer Lebensformen in der nahen und fernen Nachbarschaft dienen und so zu einem friedlichen Zusammenleben der Generationen, unterschiedlicher sozialer Schichten und der Herkunft, sexueller, geschlechtlicher, religiöser, konfessioneller und ethnischer Prägungen beitragen. Insbesondere sollen dabei bestehende Kompetenzen ausgebaut und gefördert werden. Schwerpunkte bilden hier bei insbesondere die Themenfelder Chancengleichheit, interreligiöser Dialog, Teilhabe und Partizipation, Ethik in Wissenschaft und Wirtschaft, Interkulturelle Vielfalt; Migration und Zuwanderung, Generationengerechtigkeit, Gesellschaft der Zukunft, Globalisierung und Gerechtigkeit.

(3.3.) den Aufbau und die Durchführung von sozialen Initiativen und Projekten, die insbesondere der Bekämpfung der Auswirkungen der Armut und des Hungers begegnen, durch die Gewinnung von Ehrenamtlichen und offene Angebote für Menschen aller Generationen in Form von offenen Veranstaltungen und Tafel-Angebote.

(3.4.) die Mitwirkung an Initiativen im Kiez gegen Gewalt und Homophobie, an Förderung von Gewaltprävention- und Opferhilfearbeit in der Kirche, die Zusammenarbeit der bestehenden Initiativen und Einrichtungen zur Optimierung des bestehenden Angebotes.

(3.5.) durch eine gezielte, professionelle Öffentlichkeits- und Medienarbeit u.a. durch Stellungnahmen des Vorstands oder durch ihn Beauftragte sowie durch dadurch ausgedrückte  Anwaltschaft für die in der Satzung beschriebenen Aufgaben.

(3.6.) durch die angestrebte Mitgliedschaft und Mitwirkung im Diakonischen Werk.

§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde, die Ökumenische Aids-Initiative Kirche PositHIV, das schwule Antigewalt-Projekt Maneo, die Mittwochs-Initiative e.V., die die Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

Beschlossen am 9.9.2009 von der Gründungsversammlung der Initiative.

Unsere Satzung finden Sie hier komplett.

 
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Verfasst von - 3. Oktober 2009 in Rogate-Satzung

 

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